Kitas und Schulen im Anwendungsbereich des § 2b UStG
In Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen werden durch Elternbeiräte, Schülermitverwaltungen, Schulfirmen, Schülerfirmen und Fördervereine vielfältige Umsätze erzielt. Hierbei sind im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Wem sind die Umsätze zuzurechnen? Unterliegen die Umsätze der Umsatzsteuer?