EuGH: Nachträglicher Vorsteuerabzug nach anfänglicher Zuordnung zum nichtunternehmerischen Bereich
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil (EuGH-Urteil v. 25.7.2018, Gmina Ryjewo, C-140/17) zu der in der Praxis durchaus bedeutsamen Frage Stellung genommen, ob ein nachträglicher Vorsteuerabzug möglich ist, wenn der Steuerpflichtige zunächst keine ausdrückliche Zuordnung eines Gegenstandes im Zeitpunkt seiner Anschaffung zum Unternehmen vorgenommen hat.