Aktuelle Entwicklungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht auf dem DStV-YouTube-Kanal
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) liegt als Regierungsentwurf vor und sieht eine Reihe interessanter Änderungen vor.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) liegt als Regierungsentwurf vor und sieht eine Reihe interessanter Änderungen vor.
Die Finanzgerichte dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.
Erneut hat sich unser Verbandspräsident Christian Böke an Finanzminister Hilbers aus Niedersachsen gewandt und mit Nachdruck eine Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen des VZ bis 31.05.2021 angemahnt. Darüber hinaus fordert Präsident Böke die Einstufung des Berufsstandes als „systemrelevant“.
Die NBank bietet für Unternehmen des Gaststättengewerbes ein neues Investitionsförderprogramm an, wenn diese Unternehmen den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie durch neue Investitionsvorhaben entgegenwirken wollen. Für investive Qualitätsverbesserung des Angebots können sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort alle im November vom zweiten Lockdown Betroffenen die staatliche Novemberhilfe beantragen.
Der BFH hat im Urteil vom 13. Juni 2018, I R 94/15 entschieden, dass keine Nichtberücksichtigung i. S. von § 8 Absatz 3 Satz 5 KStG vorliegt, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Veranlagung des Gesellschafters zwar nicht erfasst worden ist, jedoch nach Maßgabe von § 8b Absatz 1 KStG ohnehin hätte außer Ansatz bleiben müssen (2. Leitsatz).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.05.2020 – VI R 4/18 entschieden, dass die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt erbracht werden, nicht nach § 35a EStG begünstigt sind.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.1.2021 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) stark gemacht Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum 31.12.2020 gestellt werden können.
Das BMF hat ein Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20 UStG und zum Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG für die umsatzsteuerliche Begünstigung von Theateraufführungen und vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler veröffentlicht.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verständigt, weitere Konkretisierungen und Verbesserungen bei der Novemberhilfe. Sie haben sich außerdem darauf geeinigt, die bisherige Überbrückungshilfe über das Jahresende hinaus zu verlängern und auszuweiten.