Bundesrat stimmt Fristverlängerung für StE 2019 steuerlich Beratener zu
Der Bundesrat hat am 12.2.2021 beschlossen, dass die Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und die zinsfreie Karenzzeit für den VZ 2019 verlängert werden. Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens wird auch die Insolvenzantragspflicht für bestimmte Unternehmen weiter ausgesetzt.