Nds. FinMin: Forderung nach Fristverlängerung zur Entlastung des Berufsstands
Die Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen ein, weil die Steuerberaterinnen [...]
Die Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen ein, weil die Steuerberaterinnen [...]
Als Arbeitgeber:in beschäftigt das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie den Steuerberaterverband erheblich: Aufgrund der besonderen Herausforderungen der Coronapandemie für die zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen setzt sich der Steuerberaterverband umso mehr für eine familienbewusste Unternehmenskultur ein.
Mit Beschluss vom 27. Dezember 2021 (Az. 5 V 2705/21 U) hat der 5. Senat des Finanzgerichts Münster wegen der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit für Online-Glücksspiele im Hinblick auf den europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von sog. terrestrischen Geldspielautomatenumsätzen geäußert.
An der Höhe der ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge bestehen verfassungsrechtliche Zweifel. Dies hat der 12. Senat des Finanzgerichts Münster mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 (Az. 12 V 2684/21) entschieden.
Anfang 2022 startet unser neues Webinarangebot: die „Kurz-und-knackig“-Reihe. In 45 Minuten bringen unsere praxis- und vortragserfahrenen Referenten ein Thema im Rahmen eines Live-Webinars auf den Punkt. Kurz+knackig!
Der Hygieneplan des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt erstellt auf der Basis des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule vom Niedersächsischen Kultusministerium mit Stand vom 8. Januar 2021 sowie die Corona-Verordnung Niedersachsens vom 23. November 2021.
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Die Umsetzung der Grundsteuerreform nimmt Gestalt an. Informationen rund um die Abgabe der Feststellungserklärungen auf den neuen Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 bahnen sich ihren Weg in die Praxis. Um die aktuelle Informationslage etwas zu sortieren, gibt der DStV im Folgenden einen Überblick.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe Ihres möglichen Eintrittstermins sowie Ihrer Gehaltsvorstellungen bis spätestens zum 27. Januar 2021 ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse: schillig@steuerberater-verband.de
Mit Datum vom 05.11.2021 hat das BMF ein 15-seitiges neues Schreiben zur Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten (Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen) herausgegeben.