Erste Tätigkeitsstätte und Bauleiter
Bei einem Bauleiter, der bei einem international tätigen großen Bauunternehmen angestellt ist, resultiert eine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG nicht bereits aus dem Umstand, dass im Arbeitsvertrag die Stadt, in der das Niederlassungsgebäude liegt, als "Einstellungsort" genannt wird. [...]