Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 2294) wurde der Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) eingeführt. Mit dieser Maßnahme wurden bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut.

Das BMF hat nun den Entwurf eines Anwendungsschreibens veröffentlicht, das Sie unter dem folgenden Link finden:

 

Entwurf des BMF-Schreibens

 

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