Nicht zum ersten Mal prüft das BMF die Thesaurierungsbegünstigung auf Herz und Nieren. Zugleich hat es erste praktische Einschätzungen zum Optionsmodell für Personengesellschaften gesammelt. Die Schwächen beider Instrumente – zulasten von KMU – sind vielfältig und bisweilen bereits vielfach diskutiert worden. Der DStV forderte daher im Zuge der aktuellen Evaluierung: Nun müssen der Analyse endlich Taten folgen.

 

Mit seiner Stellungnahme S 01/23 beteiligte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an der BMF-Evaluierung der Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) und der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG). Darin macht der Verband darauf aufmerksam, dass das Vorhaben zur Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen nunmehr bereits seit 10 Jahren verharrt. Auch das gesetzlich neu geschaffene Optionsmodell ist in seiner Reichweite stark begrenzt. Für kleine und mittlere Personengesellschaften (KMU) ist daher momentan keines der beiden Instrumente eine wirkliche Option.

 

Optionsmodell für KMU derzeit keine Option

Das Optionsmodell findet gerade in den kleinen und mittleren Kanzleien kaum bis keine Anwendungsfälle. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen: drei wesentliche Punkte machen die Option für KMU unattraktiv: (1) Fallstricke im Hinblick auf das funktional wesentliche Sonderbetriebsvermögen, (2) der Zeitpunkt der Antragstellung sowie (3) grunderwerbsteuerliche Verschärfungen.

 

Zur Steigerung der Attraktivität der Option regte der DStV daher u.a. an, Sonderregelungen für das Sonderbetriebsvermögen zu schaffen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern der Zeitpunkt der Antragstellung flexibler gestaltet und etwaige grunderwerbsteuerliche Hürden abgebaut werden können.

 

Reform der Thesaurierungsbegünstigung herbeiführen

Auch das Instrument der Thesaurierungsbegünstigung ist nicht auf KMU zugeschnitten, wie der DStV wiederholt anmerkt (vgl. auch DStV-Mitteilung zum KoaVertrag). Seit über zehn Jahren liegen die Problempunkte, wie u.a. starre Steuersätze, die unflexible Verwendungsreihenfolge und Umstrukturierungshindernisse, auf dem Tisch. Eine umfassende Modernisierung ist damit längst überfällig.

 

Der DStV forderte daher auf Basis der Rückmeldungen aus der Praxis nachdrücklich, die entscheidenden Bausteine endlich anzufassen und das Instrument zugunsten von KMU neu auszugestalten. So sollte bspw. ein Volumen festgelegt werden, bis zu dem laufende Entnahmen aus Altrücklagen während der Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung möglich sind. So könnte die systemimmanente Fehlsteuerung bei der Verwendungsreihenfolge aufgelöst werden. Zudem könnten Umstrukturierungshindernisse beseitigt werden, indem der nachversteuerungspflichtige Betrag dem ausschüttbaren Gewinn bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft zugeordnet wird.