Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 23. Januar 2024[1] zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer (kurz: ID-Nr.) für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen geäußert. [...]

