Nach Auskunft des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des LStN wird Niedersachsen die elektronische Bekanntgabe von Körperschaft- sowie Gewerbesteuermessbescheide noch im 2. Quartal 2024 einführen. Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung. Der Weg von der Abgabe der Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt ist damit komplett digital möglich. Zur Umsetzung des digitalen Gewerbesteuerbescheids der Gemeinde läuft zudem eine Pilotierungsphase (vgl. unsere Meldung v. 14.12.2023).

Nachrichtlich sei erwähnt, dass aktuell auch eine Erweiterung auf Einkommensteuerbescheide mit beschränkter Steuerpflicht (und einem inl. Empfangsbevollmächtigten) kurz vor dem Programmeinsatz steht.