Im Zuge der letztmaligen Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen zum 30.9.2024 haben sich Bund, Länder und Prüfende Dritte auch auf eine Vereinfachung und Beschleunigung von Prüfprozessen in den Bewilligungsstellen verständigt (siehe Gemeinsame Verständigung vom 14.3.2024).

Für weitere Gespräche mit der NBank ist für uns von Interesse, ob die angekündigten Vereinfachungen auch in der Praxis umgesetzt werden. Gerne können Sie uns diesbezügliche Auffälligkeiten in der Abwicklung der Überbrückungshilfen durch die NBank per Mail zusenden (da@stbv.tax). Bitte beachten Sie: Es sollte sich hierbei um solche Fälle handeln, die aufzeigen, dass die Prüfpraxis der NBank weiterhin einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und/oder die Rolle der/des prüfenden Dritten verkennt.