Stromkostenzuschüsse: Umstellungen zum Jahreswechsel nötig!
Das BMF hat sich mit Schreiben v. 11.11.2025 zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten geäußert. Für die Lohnabrechnungspraxis hat die neue Verwaltungsanweisung eine hohe Bedeutung, weil ab 2026 die monatliche Aufladepauschale entfällt.

