Aktuelle Seminartermine – Stand Oktober 2026
Über 40.000 Teilnehmer:innen besuchen jährlich unsere Seminare und Webinare. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über unser Seminarangebot.
Über 40.000 Teilnehmer:innen besuchen jährlich unsere Seminare und Webinare. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über unser Seminarangebot.
Es ist so weit: Das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat den langerwarteten Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Steuerberaterprüfung veröffentlicht. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt in seiner Stellungnahme R 04/2026 den erfolgten Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren. Er hatte sich seit langer Zeit für eine modernisierte Prüfung stark gemacht.
Aufgrund eines internen Workshops sind unsere Geschäftsstellen am Mittwoch, den 19. August 2026, sowie am Freitag, den 21. August 2026, nur eingeschränkt besetzt. Am Donnerstag, den 20. August 2026, bleiben unsere Geschäftsstellen vollständig geschlossen.
Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor dem Tod dort selbst gewohnt hat, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt.
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand: Auch im kommenden Jahr bieten wir wieder unsere bewährte Fortbildung zur Einkommensteuererklärung 2026 an – als Präsenzseminar- und als Live-Webinarreihe.
Über 40.000 Teilnehmer:innen besuchen jährlich unsere Seminare und Webinare. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über unser Seminarangebot.
Das Golfturnier für Mitglieder und Freunde des Verbandes findet am 11. September 2026 ab 12.30 Uhr im Golf Club Hardenberg e.V. statt.
Gute Arbeit ist in Ihrer Kanzlei vermutlich Standard. Aber weiß der Arbeitsmarkt das auch?
Der BFH hat mit Urteil vom 19.05.2026 – VIII R 33/24 entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.
Mit Urteil vom 22.04.2026 – III R 7/24 hat der BFH entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt, weil sie kürzer als ein Jahr dauert.