BFH: Beiträge an einen Schulförderverein können als Schulgeld steuerlich abziehbar sein
Der BFH hat mit Urteil vom 03.06.2026 – X R 27/23 entschieden, dass auch Beiträge von Eltern an einen Förderverein der Privatschule ihrer Kinder unter Umständen als Schulgeld im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG steuerlich berücksichtigt werden können.

