BFH: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen
Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Die gegenteilige Auffassung, wonach solche Zinsen wegen § 4 Abs. 5b EStG steuerlich zu neutralisieren seien, hat der IV. Senat ausdrücklich zurückgewiesen.

