LfD Niedersachsen: Meldung des Datenschutzbeauftragten möglich
Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO hat jeder Verantwortliche die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen hat für die Meldung des Datenschutzbeauftragten nun eine gesonderte E-Mail-Adresse eingerichtet.

