Keine Berücksichtigung zukünftiger Steuerbelastungen bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
Mit Urteil vom 27.9.2017 (Az. II R 15/15) hat der BFH entschieden, dass bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert im Rahmen der Wertfeststellung einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer eine zukünftige ertragsteuerliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt beabsichtigten, allerdings noch nicht beschlossenen Liquidation nicht wertmindernd zu berücksichtigen ist ...

