Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung
Die steuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von Aktien hängt nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab. Nach dem Urteil des BFH vom 12.6.2018 (Az.: VIII R 32/16) gilt dies unabhängig von der Höhe der Gegenleistung und der anfallenden Veräußerungskosten.