LStN: Allgemeinverfügung betreffend Einsprüche gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge
Das LStN hat in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Finanzministerium aufgrund des § 363 Abs. 2 Satz 3 AO folgende Allgemeinverfügung erlassen. [...]