FG Köln: FA darf IAB für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
Die Rückgängigmachung von sog. Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Dies hat der 7. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 14.03.2024 (7 V 10/24) entschieden. [...]