IDW: Fachliche Hinweise zu Auswirkungen auf Rechnungslegung und Prüfung
Das IDW hat mehrere Fachliche Hinweise veröffentlicht, die sich damit befassen, welche Folgen das Coronavirus auf die Rechnungslegung nach HGB und IFRS hat.
Das IDW hat mehrere Fachliche Hinweise veröffentlicht, die sich damit befassen, welche Folgen das Coronavirus auf die Rechnungslegung nach HGB und IFRS hat.
Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind im Bereich des Steuerrechts nur auf harmonisierte Steuern, wie etwa die der Umsatzbesteuerung, anwendbar, nicht dagegen auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen.
Der Deutsche Steuerberaterverband DStV e.V. setzt sich dafür ein, dass auch die Mitgliedschaft in einem Steuerberaterberufsverband als Erfüllung der Qualitätsanforderungen für die Beratertätigkeit beim BAFA-Förderprogramm gilt.
Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern und Grenzgängern wurde mit der Republik Österreich am 15. April 2020 eine Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich unterzeichnet.
Beantragen Ehegatten die Einzelveranlagung und den hälftigen Abzug von Sonderausgaben nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG, so sind die von beiden Ehegatten getragenen Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und hälftig zu verteilen.
Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wird das KfW-Sonderprogramm 2020 um den KfW-Schnellkredit 2020 zur Finanzierung von Vorhaben in Deutschland erweitert.
Hier finden Sie das Protokoll der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020.
Neue Videoclips zur Unterstützung in der Corona-Krise finden Sie jetzt auf dem DStV-YouTube-Kanal (powered by TeleTax)! In einem Video erläutert Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin Sibylle Wirth welche Auswirkungen die Situation auf den Jahresabschluss zum 31.12.2019 haben kann.
Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmte Verwaltungsregelungen getroffen.
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab dem 15.4.2020 den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.