BFH: Reiseleistungen auch ohne Leistungsbündel möglich
Mit Urteil v. 22.8.2019 – V R 12/19 (V R 9/16) hat der BFH entschieden, dass die Überlassung der von anderen Unternehmen angemieteten Ferienwohnungen auch dann der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unterliegt, wenn darüber hinaus lediglich als Nebenleistung einzustufende Leistungselemente erbracht werden.