Lohnsteuerabzugsverpflichtete Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
Das aufnehmende inländische Unternehmen und deren Berater müssen künftig sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen eines inländischen (wirtschaftlichen) Arbeitgebers zwecks Vornahme des Lohnsteuerabzugs vorliegen. Wird diese Regelung unbeachtet gelassen, ergeben sich neue Haftungsrisiken.