BFH erleichtert für Unternehmen den Vorsteuerabzug aus Rechnungen
Der BFH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteilen vom 21.6.2018 (Az. V R 25/15 und V R 28/16) entschieden, dass es nicht mehr erforderlich ist, dass die Rechnung weitergehend einen Ort angibt, an dem der leistende Unternehmer seine Tätigkeit ausübt.

