BMF: Beantwortung weiterer Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen sind oftmals komplexe Sachverhalte zu beurteilen. Das BMF beantwortet in seinem Schreiben vom 17.1.2019 nun weitere verschiedene Einzelfragen und ergänzt bzw. ändert damit das Anwendungsschreiben vom 18.1.2016.

