BMF: Veräußerung von Miteigentumsanteilen als Lieferung
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 23.5.2019 zur umsatzsteuerlichen Einordnung bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen als Lieferung geäußert.
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 23.5.2019 zur umsatzsteuerlichen Einordnung bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen als Lieferung geäußert.
Das BMF hat mit Schreiben vom 23.5.2019 zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen (Abschnitt 12.9 Abs. 13 Sätze 3, 5 und 6 UStAE) Stellung genommen.
Das BMF schließt sich mit Schreiben vom 27.5.2019 hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von platzierungsabhängigen Preisgeldern der Rechtsprechung des EuGH und des BFH an und ändert diesbezüglich den Umsatzsteuer-Anwendungserlass.
Das BMF hat mit Schreiben vom 21.5.2019 den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung von Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO bekannt gegeben (Vordruck BZSt-2). Dieser Vordruck ersetzt den bisher als Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 5.2.2018 veröffentlichten Vordruck mit sofortiger Wirkung.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten anhängigen Verfahren, die im Mai 2019 veröffentlicht wurden.
Nach Auskunft des Niedersächsischen Finanzministeriums ist der Verwaltung die besondere Problematik in bargeldintensiven Branchen bekannt. Besonders im Fokus stünden insbesondere die aufgrund der fortschreitenden Technisierung bestehenden Manipulationsmöglichkeiten an elektronischen Registrierkassen.
Das BMF hat eine neue Version seiner Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück veröffentlicht.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Bewältigung der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 für die abweichenden Wirtschaftsjahre 2017/2018 und 2018/2019 bzw. für das mit dem Kalenderjahr 2018 übereinstimmende Wirtschaftsjahr bundeseinheitlich das Folgende.
Das BMF hat mit Schreiben vom 10.5.2019 das Anwendungsschreiben zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer vom 18.1.2016 (BStBl I 2016, 85) ergänzt.
Mit Schreiben vom 18.4.2019 hat das BMF dazu Stellung genommen, welche steuerlichen Folgen sich für den Arbeitnehmer ergeben, wenn er an seinen Arbeitgeber ein Arbeitszimmer oder eine als Homeoffice genutzte Wohnung vermietet.