BMF: Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
Das BMF hat gem. § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekanntgegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2019 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (BMF-Schr. v. 22.2.2019 – IV C 7 – S 3225/16/10001).