Kategorie: iFrame

BMF: Änderung des amtlichen Vordrucks zur Erstattung von Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO

Das BMF hat mit Schreiben vom 21.5.2019 den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung von Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO bekannt gegeben (Vordruck BZSt-2). Dieser Vordruck ersetzt den bisher als Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 5.2.2018 veröffentlichten Vordruck mit sofortiger Wirkung.

2021-06-02T06:30:29+02:0022.05.2019|Aktuelles, iFrame, Körperschaftsteuer, Meldungen|
Nach oben