BFH: Supermarkt-Rabattmodell „Mitgliedschaft“ unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem Regelsteuersatz
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug (in Form einer „Mitgliedschaft“) umsatzsteuerrechtlich eine selbständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf darstellt.