Sächsisches FG: Befreiung von der Belegausgabeverpflichtung – Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Das Sächsische FG hat nun mit Beschluss vom 1.4.2020 – 4 V 212/20 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Antragstellerin – eine Bäckereifiliale – vorläufig von der Belegausgabepflicht zu befreien, abgelehnt.