Kategorie: iFrame

BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2026

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.

2026-01-05T14:16:38+01:0005.01.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BMF: (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026 sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird wie folgt geändert: 1. Nach Abschnitt 10.1 Abs. 11 wird folgender Absatz 12 angefügt: „(12) Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ist es nicht zu beanstanden,

2026-01-05T14:14:27+01:0005.01.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BMJ: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 bis Mitte März 2026

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Viele kleine und mittlere Kanzleien stehen infolge der strukturellen Nachwirkungen der vergangenen Jahre weiter unter erheblichem Druck. Der DStV hatte daher noch einmal mit Blick auf die Offenlegung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften bei der Bundesministerin der Justiz für einen zeitlichen Aufschub geworben.

2025-12-19T13:23:21+01:0019.12.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

Gebäudeabschreibung nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Das EStG lässt es zu, die tatsächlich niedrigere Gebäudenutzungsdauer statt der typisierten Gebäudenutzungsdauer (z. B. 50 Jahre bei Anwendung der 2%igen Abschreibung) zu berücksichtigen. Im EStG wird jedoch nicht näher beschrieben, wie die kürzere Nutzungsdauer zu bestimmen und nachzuweisen ist. Die Finanzverwaltung orientiert sich hierzu bislang an dem BMF mit Schreiben v. 22.2.2023.

2025-12-19T11:08:52+01:0019.12.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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