Sachlohn oder Barlohn: Finanzverwaltung berät über Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung
Der BFH hat sich mit der Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn bei Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch Arbeitgeber auseinandergesetzt. Für die Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn ist der auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermittelnde Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend, erklärten die Richter.

