Kategorie: Einkommen- und Lohnsteuer

Sachlohn oder Barlohn: Finanzverwaltung berät über Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung

Der BFH hat sich mit der Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn bei Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch Arbeitgeber auseinandergesetzt. Für die Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn ist der auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu ermittelnde Rechtsgrund des Zuflusses entscheidend, erklärten die Richter.

Gesamtplanrechtsprechung des Bundesfinanzhofs – nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht mehr anwendbar?

Im Jahr 2000 schuf der BFH den Begriff des „Gesamtplans“. Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR, Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein hob beim Steuerforum 2019 in Hannover hervor, dass diese „Gesamtplanrechtsprechung“ ein erhebliches Risiko für die Gestaltungspraxis darstellt.

BFH: Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe: Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1 %-Regelung

Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 8.11.2018 (Az.: III R 13/16) zur Anwendung der sog. 1 %-Regelung entschieden.

Geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis und Dienstwagengestellung

Fraglich war bislang, ob ein geringfügig entlohntes Dienstverhältnis mit Dienstwagengestellung einem Fremdvergleich standhält. Hierzu hat der BFH eine für die Praxis negative Entscheidung getroffen. Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Dienstwagens zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich.

Online-Befragung zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Finanzamt

Seit dem 1.3.2019 läuft die bundesweite Online-Befragung der Finanzverwaltungen zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Finanzamt. Über einen Zeitraum von 12 Monaten hinweg besteht die Möglichkeit, unter anderem die Bearbeitungsdauer, die Verständlichkeit der Steuerbescheide und vieles mehr anonym zu bewerten.

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