Kategorie: Einkommen- und Lohnsteuer

Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische) Verspätungszuschlag!

Wer seine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibt, kann mit einem Verspätungszuschlag belangt werden – das ist soweit nichts Neues. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die bis dahin geltende Ermessensentscheidung durch die Einführung des automatischen Verspätungszuschlags gem. § 152 Abs. 2 AO stark eingeschränkt.

Prof. Dr. H.-Michael Korth bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier

Am 11. März nahm unser Ehrenpräsident und Präsident der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen, Prof. Dr. H.-Michael Korth, an der zweiten Sitzung des Mittelstandsbeirates am 11. März 2019. Zum vierten Mal in Folge ist Prof. Dr. H.-Michael Korth in den Mittelstandsbeirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berufen worden.

2024-12-17T19:17:50+01:0018.03.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

DStV Kurzposition zu den Europawahlen 2019

Vom 24. bis 26. Mai entscheiden Europas Bürgerinnen und Bürger bereits zum neunten Mal seit den ersten Direktwahlen im Jahr 1979 über die politische Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Umfragen zufolge könnten antieuropäischen Parteien Zuwächse verzeichnen. Es wird bei diesen Wahlen also auch ganz grundsätzlich über die Zukunft der Europäischen Union (EU) mitentschieden.

2024-12-17T16:42:34+01:0013.03.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

Steuerliche Folgen des Brexits – Ertragsteuern und Umsatzsteuer

Der drohende Brexit stellt die Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Unternehmen haben eine Vielzahl an juristischen Problemen zu klären und müssen ihre Rechtsstrukturen, Handelsströme und Lieferketten überprüfen bzw. neu ausrichten. Im Folgenden soll daher ein Überblick über ausgewählte mögliche steuerliche Folgen gegeben werden.

Steuerverschärfung geplant: Grunderwerbsteuer beim Share-Deal

Die Grunderwerbsteuer wird generell immer dann fällig, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Es findet also ein sogenannter Asset Deal statt. Wenn aber eine Share Deal stattfindet, wenn also Anteile an einem Unternehmen mit Grundbesitz verkauft werden, dann bleibt das Unternehmen der Eigentümer der Immobilien.

2021-06-04T08:56:04+02:0011.03.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|
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