BMF: Vorläufige Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das BMF hat mit Schreiben vom 10.1.2019 (IV A 3 – S 0338/17/10007) seine Anweisung zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren, Aussetzung der Steuerfestsetzung, Ruhenlassen von Rechtsbehelfen und Aussetzung der Vollziehung aktualisiert.