BFH: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger
Sind Bauunternehmer und Leistungsempfänger bei einem vor Erlass des BFH-Urteils v. 22.8.2013 (Az.: V R 37/10) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das FA abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu.

