KUG – Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit – Kurzarbeitergeldverordnung
Die auf der Internetseite des BA veröffentlichte Weisung enthält u.a. folgende inhaltliche Klarstellungen: Für bereits in Kurzarbeit befindliche Betriebe ist keine neue Anzeige erforderlich, um erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu erhalten.

