Kategorie: Einkommen- und Lohnsteuer

FG Schleswig-Holstein: Keine tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages bei unterlassener Bilanzierung

Mit Urteil vom 6. Juni 2019 hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) nicht tatsächlich durchgeführt wird, wenn der gegen die Organträgerin bestehende Anspruch auf Verlustübernahme in der Bilanz der Organgesellschaft nicht ausgewiesen wird.

2021-06-04T08:47:47+02:0029.01.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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