BMF: Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG – Gewinnbegriff
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Januar 2021 (IV C 6 - S 2144/19/10003 :004) zum Gewinnbegriff und zur Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen Stellung genommen.

