EuGH: Personengesellschaft als Organgesellschaft
Nach der Entscheidung des EuGH v. 15.4.2021 – C-868/19 ist es nicht unionsrechtskonform, dass eine Personengesellschaft nur dann zusammen mit dem Unternehmen des Organträgers eine Mehrwertsteuergruppe bilden kann, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in dieses Unternehmen finanziell eingegliedert sind.