Geschäftswagen und Kostendeckelung: Das BVerfG entscheidet
Die pauschalen Nutzungswerte nach der sog. 1%-Regelung werden grundsätzlich unabhängig von den entstandenen Kosten angesetzt. Der geldwerte Vorteil kann im Einzelfall die insgesamt für den Dienstwagen entstandenen Kosten übersteigen.