BFH: Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
Der BFH hat durch Urteil vom 5.12.2018 (Az.: XI R 44/14) entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung dem Erwerber eines (später nicht gelieferten) Blockheizkraftwerks nicht zu versagen ist, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung als sicher erschien.