LStN: Hinweise zur TSE-Implementierungspflicht
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen informiert mit seinem aktualisierten „Informationsblatt zur fristgerechten TSE-Implementierung bei Kassensystemen“ darüber, unter welchen Voraussetzungen noch eine letzte antragsgebundene Fristverlängerung durch das örtlich zuständige Finanzamt gewährt werden könnte.