Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes
In Niedersachsen hat die NBank neue Antragsunterlagen aufgrund geänderter Förderrichtlinien für die Corona-Soforthilfe bereitgestellt.
In Niedersachsen hat die NBank neue Antragsunterlagen aufgrund geänderter Förderrichtlinien für die Corona-Soforthilfe bereitgestellt.
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können in einem vereinfachten Verfahren die Anpassung ihrer Steuervorauszahlungen, die Stundung von Steuerzahlungen oder auch einen Vollstreckungsaufschub bei ihrem Finanzamt beantragen.
Sofern ein/e Unternehmer/in unter Darlegung seiner/ihrer Verhältnisse nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist, kann die Sondervorauszahlung für Umsatzsteuer für das Jahr 2020 auf Antrag (z. B. bis auf Null) beim Finanzamt herabgesetzt werden.
In unserem Live-Webinar "Änderungen in der Entgeltabrechnung aufgrund der CORONA-Krise" am 08.04.2020 von 10:00 - 11:30 Uhr mit Markus Stier erhalten Sie eine kompakte Übersicht über die aktuellen Änderungen in der Entgeltabrechnung.
Steuerpflichtige, die einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe mit Erstellung der Steuererklärung beauftragt haben, haben die Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum Ablauf des Monats Februars 2021 abzugeben.
Steuerberater und ihre Mitarbeiter sind in der Corona-Krise wichtige Berater für hilfebedürftige Unternehmen. Der DStV unterstützt Sie bei der Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgabe. Im DStV-YouTube-Kanal (powered by TeleTax) finden Sie relevante und aktuelle Informationen in kurzen thematisch abgeschlossenen Modulen.
Nach Informationen des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums wird die bestehende Förderrichtlinie zum 31.3.2020 durch zwei neue Richtlinien ersetzt. Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
Die Verunsicherung im Rahmen der Corona-Krise ist groß und führt in vielen Branchen zu einem erheblichen Auftragsrückgang. Einige Unternehmen reagieren hierauf, indem sie für den langfristigen Erhalt der Arbeitsplätze Kurzarbeit einführen.
Steuerberatungsverträge gehören nach Ansicht des DStV daher nicht zu den von § 1 Moratorium erfassten wesentlichen Dauerschuldverhältnissen. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Mandanten besteht daher nicht.
Niedersachsen schließt sich bei der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung dem Vorgehen in anderen Bundesländern an und ermöglicht auf Antrag eine Herabsetzung ohne Verhältnisrechnung zu den Vorjahresumsätzen. Präsident Christian Böke hat sich für diese einfach umsetzbare und unbürokratische Maßnahme stark gemacht und begrüßt es außerordentlich.