BMF: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Das BMF hat am 13.4.2021 sein Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug veröffentlicht.
Das BMF hat am 13.4.2021 sein Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug veröffentlicht.
Menschen aus bestimmten Risikogruppen haben Zugang zu vergünstigten FFP2-Masken. Apotheker, die die Masken entsprechend abgeben, erhalten für jede Schutzmaske eine Erstattung, die anfänglich 6 Euro betrug, und zwar einschließlich Umsatzsteuer.
Eine Sachspende aus dem Unternehmensvermögen stellt eine unentgeltliche Zuwendung dar, die einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt ist. Sachspenden unterliegen folglich der Umsatzsteuer, sofern der Gegenstand seinerzeit zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat.
Wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der steuerfreien Vermietung. Entscheidend für die Selbstständigkeit der Stromlieferung ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen.
Nach § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG kann das Finanzamt die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestatten, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 Euro betragen hat. Bis einschließlich 2019 galt ein Betrag von 500.000 Euro.
Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, für das der Vorsteuerabzug erfolgte, innerhalb von fünf bzw. zehn Jahren die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, so ist eine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG durchzuführen.
Den datengetriebenen Geschäftsmodellen gehört die Zukunft. SteuerberaterInnen werden sich in der digitalen Wirtschaftswelt nur erfolgreich positionieren können, wenn sie Verfahren der Statistik und der Datenanalyse beherrschen.
Für vor dem 27. Februar 2013 abgeschlossene oder letztmalig geänderte Gewinnabführungsverträge gilt nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes!
Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 1.7. sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 €. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.
Die Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn ist insbesondere für die Anwendung der 44 EUR-Freigrenze (ab 2022: 50 EUR-Freigrenze) bedeutsam. Denn nur für Sachzuwendungen kann die vorgenannte Freigrenze zur Anwendung kommen.