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BFH: Pflegegelder aus öffentlichen Mitteln für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher können steuerfreie Beihilfen sein

Pflegegeld, das aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder bzw. Jugendlicher erbracht wird, kann beim Betreuer gem. § 3 Nr. 11 EStG zu steuerfreien Bezügen führen, wenn jeweils nur ein Kind bzw. ein Jugendlicher zeitlich unbefristet in den Haushalt des Betreuers aufgenommen und dort umfassend betreut wird.

2021-06-04T08:50:29+02:0022.10.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|

BFH: Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Eventagentur

Mit Urteil vom 13.5.2010 – VI R 13/18 hält der BFH an seiner Rechtsprechung fest und bezieht in die Schätzgrundlage für Sachzuwendungen nur Kosten ein, die zu geldwerten Vorteilen führen können. Weiter macht er deutlich, dass sich die Bemessungsgrundlagen für Sachbezüge und Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 S. 2 EStG unterscheiden. 

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