Erleichterung bei Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer
Mit Schreiben vom 28.1.2021 hat das Niedersächsische Finanzministerium mitgeteilt, dass die in 2020 angewandte Corona-Maßnahme zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch für 2021 gilt.
Mit Schreiben vom 28.1.2021 hat das Niedersächsische Finanzministerium mitgeteilt, dass die in 2020 angewandte Corona-Maßnahme zur Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch für 2021 gilt.
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Januar 2021 (IV C 6 - S 2144/19/10003 :004) zum Gewinnbegriff und zur Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen Stellung genommen.
Zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen hat das BMF gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht.
Die Anwendung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG spielt in der Erklärungspraxis eine bedeutsame Rolle. Auf folgende beratungsrelevante Entscheidungen gilt es zu achten.
Durch das JStG 2020 wird die bisherige 66 %-Grenze gem. § 21 Abs. 2 S. 1 EStG auf 50 % reduziert. Der Gesetzgeber will mit dieser Änderung dem Umstand der vielerorts steigenden Mieten und des hohen Mietniveaus in Deutschland Rechnung tragen.
Im Rahmen der Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht 2021 werden beim ersten Termin die folgenden Themen behandelt!
Im Rahmen der aktuellen Situation habe die Tätigkeiten im Homeoffice zugenommen. In diesem Zusammenhang stellen wir unseren Mitgliedern im geschützten Mitgliederbereich unter Downloads eine Vereinbarung zur Verfügung, welche bei Bedarf mit betroffenen Mitarbeitern/innen geschlossen werden kann.
Am 8. und 9. September 2021 findet die Steuerfachtagung zum 60. Mal statt. Dieses Jubiläum möchten wir gemeinsam mit Ihnen im Convention Center der Messe Hannover erleben. An beiden Tagen erwartet Sie eine einmalige Wissensplattform für Steuerexpertinnen und -experten.
Gute Nachrichten für betroffene Unternehmen und ihre Berater/innen: Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis 31.03.2021 verlängert. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband stark gemacht. Die Frist für die November- und Dezemberhilfe wird bis 30.04.2021 verlängert.
Ihr Präsidium informiert zu aktuellen Themen aus dem Verband und dem Berufsstand. Heute mit Christian Böke, Präsident Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, zum Thema Arbeitgebersiegel!