Nds. FinMin: Forderung nach Fristverlängerung zur Entlastung des Berufsstands
Die Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen ein, weil die Steuerberaterinnen [...]
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Anfang 2022 startet unser neues Webinarangebot: die „Kurz-und-knackig“-Reihe. In 45 Minuten bringen unsere praxis- und vortragserfahrenen Referenten ein Thema im Rahmen eines Live-Webinars auf den Punkt. Kurz+knackig!
Der Hygieneplan des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt erstellt auf der Basis des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule vom Niedersächsischen Kultusministerium mit Stand vom 8. Januar 2021 sowie die Corona-Verordnung Niedersachsens vom 23. November 2021.
Mit am 18.8.2021 veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.
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Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 die Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021 - LStÄR 2021) beschlossen.
Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG Umsätze, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.
Die Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachlohn ist insbesondere für die Anwendung der 44 EUR-Freigrenze (ab 2022: 50 EUR-Freigrenze) bedeutsam. Denn nur für Sachzuwendungen kann die vorgenannte Freigrenze zur Anwendung kommen. Bereits mit Wirkung ab dem Jahr 2020 hat der Gesetzgeber legal definiert.
Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Steuerfreiheit scheidet jedoch dann aus, wenn die übernommenen Leistungen einen überwiegenden Belohnungscharakter haben.
Wir haben uns sehr über die vielen Anmeldungen zur Verleihungsfeier des Arbeitgebersiegels am 29. April 2021 gefreut! Aufgrund der steigenden Inzidenz-Zahlen hat das Gesundheitsamt Hannover heute entschieden, die eigentlich angekündigte Genehmigung der Veranstaltung nicht zu erteilen, so dass wir die Verleihungsfeier am 29. April 2021 leider absagen müssen.