Antragsformular zu Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

 

Das Niedersächsische Finanzministerium hat das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zum Download bereitgestellt. Damit kann der Antrag auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gestellt werden.

Das Finanzministerium aus Sachsen-Anhalt hat bislang noch kein entsprechendes Formular veröffentlicht. Wir empfehlen vorerst die Nutzung des Formulars aus Niedersachsen. Sobald uns ein Formular aus Sachsen-Anhalt vorliegt, werden wir dies ebenfalls auf unserer Homepage veröffentlichen.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Stundung oder Herabsetzung der VZ auf dem kürzlich bereitgestellten Formular des Bayerischen Landesamtes für Steuern ggf. nicht akzeptiert werden, da aus den darauf zu machenden Angaben nicht hervorgeht, ob der Antragsteller in nicht unerheblichem Ausmaß und unmittelbar betroffen ist. Bitte nutzen Sie daher das unten verlinkte Formular und begründen die unmittelbare Betroffenheit z.B. durch Angabe der Branche.

Des Weiteren möchten wir noch auf Folgendes hinweisen: Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können nicht gestundet werden. Dem Vernehmen nach sei ein gesonderter Erlass zur Lohnsteuer geplant. Hier sollten die Entwicklungen weiter beobachtet werden.

 

 

Antragsformular zu Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus >>

 

 

Stand: 23.3.2020