Digitale Wirtschaftsgüter: Neuerungen zur Abschreibung
Die Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter sind im Rahmen des dritten Corona-Steuerhilfegesetzes verbessert worden. Zukünftig könnten in Deutschland digitale Wirtschaftsgüter in einer Größenordnung von 11 Milliarden Euro innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden.