Ausblick auf die Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke 2020

Mit der ESt-Erklärung 2019 wurde begonnen, die Erklärungsvordrucke modular aufzubauen. Dieser Aufbau wird mit den Erklärungsvordrucken 2020 fortgeführt. Diskutiert wurde innerhalb der FinVerw., auf die Eintragung der von Dritten übermittelten Daten bei elektronischen Steuerklärungen zu verzichten. Offensichtlich aus technischen Gründen sollen diese Daten auch weiterhin anzugeben sein. Eine Bindungswirkung an diese Daten existiert nach wie vor nicht.

BFH: Pflegegelder aus öffentlichen Mitteln für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher können steuerfreie Beihilfen sein

Pflegegeld, das aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder bzw. Jugendlicher erbracht wird, kann beim Betreuer gem. § 3 Nr. 11 EStG zu steuerfreien Bezügen führen, wenn jeweils nur ein Kind bzw. ein Jugendlicher zeitlich unbefristet in den Haushalt des Betreuers aufgenommen und dort umfassend betreut wird.

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