Zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet: Vorsicht bei der Dienstwagenabrechnung!

Der Gesetzgeber hat nunmehr rückwirkend ab Jahresbeginn den bisherigen Listenhöchstbetrag von 40.000 € auf 60.000 € angehoben. Für die Umsetzungspraxis bedeutet dies: Eine rückwirkende Korrektur der privaten Nutzungsentnahme bzw. des über die Lohnabrechnung abgerechneten geldwerten Vorteils ist vorzunehmen.

Steigende Zugriffszahlen: unsere neue & beste Online-Stellenbörse

Seit gut einem Monat ist das neue Stellenportal online und hat bereits in dieser kurzen Zeit viel Zuspruch erfahren. So wurden 69 veröffentlichte Inserate in den Kategorien bereits 454 Mal aufgerufen. 64 Steuerberatungsgesellschaften und Kanzleien haben sich zum aktuellen Zeitpunkt im neuen Stellenportal registriert und es kommen von Tag zu Tag immer mehr dazu.

2021-06-07T08:51:03+02:0002.07.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|
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