Werbezuschuss als Arbeitslohn
Das FG Münster hat sich im Urteil vom 3. Dezember 2019 damit auseinandergesetzt, ob an Mitarbeiter gezahlte Entgelte für die Zurverfügungstellung ihres Pkw zur Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters der Lohnsteuer unterliegen.