BMF: Angaben zu Konsignationslagern in der Zusammenfassenden Meldung

Durch das JStG 2019 wurde § 18a UStG zum 1.1.2020 dahingehend geändert, dass für Meldezeiträume nach dem 31.12.2019 in der Zusammenfassenden Meldung auch Angaben zu Lieferungen von Gegenständen, die im Rahmen eines Konsignationslagers (§ 6b UStG) in einen anderen EU-Mitgliedsstaat versandt oder befördert werden und der Abnehmer der Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Versendung oder Beförderung feststeht.

2021-06-02T09:13:13+02:0003.02.2020|Aktuelles, iFrame, Meldungen, Umsatzsteuer|
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