BMF: Änderung des amtlichen Vordrucks zur Erstattung von Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO

Das BMF hat mit Schreiben vom 21.5.2019 den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung von Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO bekannt gegeben (Vordruck BZSt-2). Dieser Vordruck ersetzt den bisher als Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 5.2.2018 veröffentlichten Vordruck mit sofortiger Wirkung.

2021-06-02T06:30:29+02:0022.05.2019|Aktuelles, iFrame, Körperschaftsteuer, Meldungen|

BMF: Sachliche Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der besonderen Forstschäden des Jahres 2018

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Bewältigung der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 für die abweichenden Wirtschaftsjahre 2017/2018 und 2018/2019 bzw. für das mit dem Kalenderjahr 2018 übereinstimmende Wirtschaftsjahr bundeseinheitlich das Folgende.

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