Neues zur steuerlichen Behandlung von (Elektro-) Fahrrädern
Die Nachfrage nach Jobbikes steigerte sich in den letzten Jahren stetig. Der Gesetzgeber fördert seit Jahresbeginn Jobbikes durch eine neu verabschiedete Steuerfreiheit. Die sich aus § 3 Nr. 37 EStG ergebende Steuerfreiheit gilt seit 2019 und ist zunächst bis 2021 befristet.