Verband fordert Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei gleichzeitigem Fortbestand der Dauerfristverlängerung
Verbandspräsident Christian Böke hat sich an die Finanzministerien in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewandt und die Aussetzung der am 10.02.2021 fällig werdenden Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen bei gleichzeitigem Fortbestand der Dauerfristverlängerung gefordert, da es sich um eine einfach umsetzbare und unbürokratische Maßnahme handelt, die den Unternehmen vorübergehend dringend erforderliche Liquidität belässt. Bei einer Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2021 geht dem Fiskus nichts verloren, da diese ohnehin mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2021 verrechnet würde.
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Finanzverwaltung die Möglichkeit eingeräumt, dass sich Unternehmen die geleistete USt-Vorauszahlung auf Antrag erstatten lassen konnten (vgl. unsere Meldung v. 27.3.2020).
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Stand: 14.01.2021