[vc_row el_class=“css_individuell_posts“][vc_column css=“.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}“][vc_column_text]Unterstützung des Finanzamts bei der maschinellen Verarbeitung von Erklärungen

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat das Informationsblatt „Unterstützung des Finanzamts bei der maschinellen Verarbeitung von Erklärungen“ überarbeitet (Stand: Mai 2018). Die Berücksichtigung der dargestellten Punkte soll sowohl den Arbeitsaufwand der Steuerberaterkanzleien als auch der Finanzämter reduzieren. Die aktualisierte Fassung (Az.: LStN – O 2200 – 431 – Z 123) der Empfehlungen für die Erstellung von Erklärungen zur Optimierung der maschinellen Verarbeitung finden Sie nachfolgend zum Download.

 

Informationsblatt >>

Empfehlungen für die Erstellung von Erklärungen zur Optimierung der maschinellen Verarbeitung – Stand: Mai 2018.

 

Stand: 8.6.2018[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]